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WirtschaftsfreundlichES

- Wirtschaftsfreundliche Stadt Esslingen am Neckar

 

Ihr anonymes Feedback zu einer Auskunft aus dem Bauarchiv

 

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

Ihr Feedback ist uns wichtig! Sagen Sie uns Ihre Meinung! Gerne auch anonym und vertraulich.

Sie benötigen nur 3 Minuten Zeit. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!  

Die Stadt Esslingen am Neckar arbeitet daran, verschiedene Verwaltungsprozesse zu optimieren und transparenter zu gestalten.

Im Nachgang zu einer 2018 durchgeführten Unternehmensumfrage, wurden im Rahmen von Dialog-Workshops mit Vertretern der Esslinger Unternehmen ämterspezifische Standards festgelegt. Zu diesen Zielstandards wird nun fortan Feedback erhoben, um die Servicequalität kontinuierlich weiter zu verbessern.

Sie haben sich kürzlich mit einer Anfrage an das Baurechtsamt der Stadt Esslingen am Neckar zu einer Auskunft aus dem Bauarchiv gewandt. Nachfolgend können Sie uns nun zu diesem Prozess Ihr persönliches Feedback hinterlassen.

 

 

In dieser Umfrage sind 9 Fragen enthalten.

 

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DS-GVO

 

Hiermit willige ich in die Speicherung und statistische Auswertung meiner folgenden personenbezogenen Daten durch die Stadt Esslingen am Neckar ein.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Teilnahme an diesem Feedbacksystem ohne die Nennung meines Namens möglich und eine Registrierung für die Teilnahme nicht erforderlich ist.

 

Im Einzelnen werden folgende Informationen gespeichert:

  • der Name des abgerufenen Fragebogens
  • das Datum und die Uhrzeit des Abrufs des Fragebogens
  • das Aktenzeichen meiner Anfrage an das Baurechtsamt
  • die Anmerkungen, Wünsche und Vorschläge, die ich im Fragebogen mache
  • meine Bewertungen der abgefragten Leistungen des Baurechtsamts

 

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der 

  • individuellen und
  • durchschnittlichen

Kundenzufriedenheit mit den Leistungen des Baurechtsamts hinsichtlich der Bearbeitung von Anfragen.

 

Mit Einführung des Feedbacksystems seitens des Baurechtsamts zum 18.11.2019 wird bis auf Weiteres die individuelle und durchschnittliche Kundenzufriedenheit in Form eines Quotienten in Relation zur Gesamtheit der eingereichten Feedbackbögen in regelmäßigen Abständen erhoben:

  • monatlich
  • quartalsweise
  • jährlich

 

Die individuellen Zufriedenheitswerte werden nicht veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht.

Die durchschnittlichen Zufriedenheitswerte werden im Rahmen von Berichten an die Amtsleitung, bei Bedarf an die leitende Stadtverwaltung sowie die Mitglieder des Esslinger Gemeinderates weitergegeben. 

Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb der oben genannten Personen findet nicht statt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu
(Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO).

 

Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

Meine Widerrufserklärung kann ich schriftlich per Mail (survey@esslingen.de) oder per Brief an das die Stadtverwaltung richten:

Stadt Esslingen am Neckar
Amt 80
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar

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